KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK
Vorspülung
Die Brennkammer, deren verbundene Bereiche und die Abgasanlage müssen nach EN 746-2:2010 Kapitel 5.2.3.2 generell gespült werden, damit sich in diesen Bereichen kein brennbares Gemisch mehr befindet. Die Vorspülung der Anlage muss unmittelbar vor Brennerstart der Anlage erfolgen.
Während der Vorspülung muss der ausreichende Luftdurchfluss sichergestellt werden. Hierzu wird die Luftmenge mit einem Differenzdruckwächter über eine Messblende erfasst. Solange kein ausreichender Durchfluss anliegt, läuft die Vorspülzeit nicht ab. Die Mindestvorspüldauer wird durch hierfür geeignete Schaltgeräte gewährleistet. Der Differenzdruckwächter muss vor dem Start der Anlage auf Ruhelage abgefragt werden. Ein Fehler während der Ruhelagenprüfung muss den Anlauf der Anlage verhindern.
Kann aus prozesstechnischen Gründen nicht vorgespült werden, muss eine andere geeignete Schutzmaßnahme verwendet werden. Diese Maßnahme muss durch eine Sicherheitsbetrachtung ermittelt werden.
Im Allgemeinen sind fünf vollständige Luftwechsel von der Brennkammer/den verbundenen Bereichen und den Abgaswegen ausreichend.
Schutzsystem
Die Funktion muss mit den Anforderungen des Schutzsystems nach EN 746-2:2010 Kapitel 5.7.2 und 5.7.3 übereinstimmen.
Wenn Fehler oder Störungen im Schutzsystem eine Gefährdungssituation oder Schaden an der Maschine oder dem Produkt verursachen können, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Wahrscheinlichkeit des Auftretens solcher Fehler oder Störungen zu verringern. Die notwendigen Maßnahmen und der Grad, bis zu dem sie verwirklicht werden – entweder einzeln oder in Kombination – hängen von der Risikohöhe der jeweiligen Anwendung ab.