KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK
5.2.1.1 Allgemeines
Die Leitungen müssen so konstruiert und ausgeführt sein, dass sie für die Zusammensetzung und die Eigenschaften (z. B. spezifisches Gewicht) des Brenngases geeignet sind und entgast, entlüftet und gereinigt werden können.
Das Leitungsmaterial muss den relevanten Normen entsprechen.
Für Stahlrohre gilt eine Übereinstimmung mit EN 10208‑1 und EN 10208‑2, EN 13480‑2 (Tabelle A.3) oder EN 10255 als angemessen. Für Kupferrohre gilt eine Übereinstimmung mit EN 1057 als angemessen. Gelötete Kupferverbindungen dürfen nicht für gasführende Teile verwandt werden, wenn die Temperatur 100 °C übersteigen kann.
Gewinderohrstücke müssen EN 10241 oder EN 10242 entsprechen.
Leitungen und Leitungskomponenten sind vorzugsweise aus Metall herzustellen. Nur wenn ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreichbar ist, können auch andere Werkstoffe eingesetzt werden. In der Betriebsanleitung müssen diese Werkstoffe und die Einsatzbedingungen spezifiziert werden.
Schwingungen, die möglicherweise zu Schäden am Leitungssystem, an Bauteilen, am Sicherheitssystem führen können, müssen ausgeschlossen sein (durch feste Verankerung und/oder Einsatz biegsamer Anschlüsse).
Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.