KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.1.10 Abblase- und Entspannungsrohrleitungen

Werden an Reglern oder Überdruck- oder Druckentlastungsventilen Abblase- und Entspannungsleitungen installiert, müssen diese geeignet sein, um das Gas in einen sicheren Bereich1) abzublasen.

Wenn Abblase- und Entspannungsleitungen zusammengeführt2) werden, muss der Querschnitt des Sammlers geeignet sein, gleichzeitig die gesamten Durchflussmengen aller Quellen abzuleiten.

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

 

Unser Hinweis zur Norm:

1) Durch Geräteöffnungen entweichendes Gas kann zur Bildung eines zündfähigen Gemisches führen. Um dieses zu vermeiden, sind die Öffnungen mit Abblase- und Atmungsleitungen zu versehen, die in einem sicheren Bereich enden, bzw. die Atmungsanschlüsse mit Drosseln zu versehen, vorausgesetzt der Betrieb wird nicht beeinträchtigt.

Es ist zu berücksichtigen, dass auch außerhalb geschlossener Räume aus Abblaseleitungen austretendes Gas, in Abhängigkeit der Betriebs- und Umweltbedingungen zu einem explosionsgefährdetem Bereich führen kann. Deshalb müssen diese Bereiche frei von jeglichen Zündquellen und in einem sicheren Abstand von Türen und Fenstern sein. Es sind Vorkehrungen zur Vermeidung von Verstopfungen der Austrittsöffnung der Leitungen zur Atmosphäre und zum Schutz vor dem Eindringen von Fremdkörpern wie z. B. Wasser, Schmutz etc. zu treffen.

Die oben genannten Öffnungen schließen auch Atmungsöffnungen von Membranen in Druckregelgeräten und Sicherheitseinrichtungen ein. An diese Öffnungen angeschlossene Leitungen müssen auch bei einem Druckaufbau in der Leitung eine für das ungehinderte Entweichen des Gases und die ordnungsgemäße Funktion von Druckregelgeräten und Sicherheitseinrichtungen ausreichende Kapazität haben.

2) Abblase- und Entspannungsleitungen dürfen nicht mit Atmungsleitungen in eine Sammelleitung zusammengeführt werden. Abblaseleitungen für Gas dürfen nicht mit Abblaseleitungen für Luft oder Sauerstoff kombiniert werden. Werden Abblase-, Entspannungs- bzw. Atmungsleitungen jeweils in Sammelleitungen zusammengefasst, sind diese ausreichend groß zu dimensionieren, damit die Funktion der angeschlossenen Geräte nicht beeinträchtigt wird. Der Anschluss von Leitungen aus Bereichen unterschiedlicher Druckstufen ist zu vermeiden. Werden jedoch Leitungen aus Bereichen unterschiedlicher Druckstufen an eine Sammelleitung angeschlossen, darf der maximal mögliche Druck in der Sammelleitung den maximal zulässigen Betriebsdruck des Anlagenbereichs mit der niedrigsten Druckstufe nicht überschreiten.

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