KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.1.11 Druckentlastungseinrichtungen und Flammensperren/Flammenfilter in Leitungen

Anlagen, die so konstruiert wurden, dass sich Flammenrückschläge ereignen können, müssen mit Flammensperren/Flammenfiltern1) und/oder Druckentlastungseinrichtungen ausgerüstet sein.

Druckentlastungseinrichtungen müssen so konstruiert und ausgeführt sein, dass sie unterhalb des Prüfdrucks des Leitungssystems ansprechen, und müssen so angeordnet sein, dass die Entspannungsströmung und die Druckentlastungseinrichtung die Anlage, das Bedienungspersonal oder Dritte nicht gefährdet.

Ein Flammenrückschlag muss zumindest einen Alarm auslösen. Die notwendigen Maßnahmen nach einem Rückschlag müssen in der Betriebsanleitung beschrieben sein.

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

 

Unser Hinweis zur Norm:

1) Ein Anwendungsfall für den Einsatz einer Flammensperre befindet sich in Abschnitt 5.2.4.1.

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