KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK
5.2.2.3.3 Mehrbrenner-Anlage
Die Gaszufuhr zu jedem Brenner oder einer Brennergruppe muss durch zwei in Reihe geschaltete automatische Absperrventile der Klasse A gemäß EN 161 in der Gaszuleitung abgesichert werden.
Für Brenner ohne Gebläse mit Leistungen unter 70 kW sind mindestens zwei Ventile der Klasse B gemäß EN 161 erforderlich.
Eine thermoelektrische Zündsicherung, die den Anforderungen der EN 125 entspricht, ist zulässig für Brenner ohne Gebläse mit Leistungen unter 70 kW, die ins Freie feuern, und für Brenner ohne Gebläse mit Brennkammer und Leistungen unter 2,5 kW.
An Mehrbrenneranlagen kann das einzelne Brenner-Absperrventil als eines der oben spezifizierten automatische Absperrventile betrachtet werden, vorausgesetzt, es entspricht mindestens der gleichen Klasse. Für Beispiele für übliche Leitungssysteme siehe informativer Anhang C.
Das/Die automatische Absperrventile(e) darf/dürfen nicht öffnen oder muss/müssen die Brennstoffzufuhr zur gesamten IThE oder einer unabhängigen Zone bei absperren, sobald eine Sicherheitsbedingung nicht erfüllt ist. Folgende Bedingungen müssen berücksichtigt werden:
- minimaler oder maximaler Gasdurchfluss;1)
- minimaler und maximaler Gasdruck;1)
- minimaler und maximaler Luftdurchfluss;1)
- minimaler und maximaler Luftdruck;1)
- Ausfall der Stromversorgung und/oder Ausfall von Hilfsenergie (z. B. Druckluft, Dampf);
- Ausfall von Wärmeträgerfluid;
- Fehlfunktion der Abgasabführung;2)
- maximale Temperatur in der IThE;
- minimaler und maximaler Druck in der Brennkammer;2)
- Flammenausfall;
- Ausfall des Dichtheitsprüfsystems und/oder des Ventilüberwachungssystems;
- fehlerhaftes Verhältnis von Luft zu Gas, wie unter 5.2.3.3 beschrieben;
In diesen Fällen müssen die Sicherheitsabsperrventile durch ein Schutzsystem abgeschaltet werden.
Diese Funktion muss den Anforderungen an das Schutzsystem nach 5.7.2 und 5.7.3 entsprechen.
ANMERKUNG Es kann Prozesse und/oder Zustände der Maschine geben, die zu einem Risiko führen können, wenn der Brenner weiterhin brennt. Diese Zustände werden allerdings von dieser Norm nicht behandelt.
Die Verriegelung bei einer Störabschaltung durch ein automatisches Absperrventil darf nur durch manuellen Eingriff zurückgesetzt werden können (siehe 3.48).3)
Ein Flammenausfall4) oder die Abschaltung5) durch die Prozesssteuerung muss zum Schließen von zwei, in Reihe geschalteten automatischen Absperrventilen führen, mit Ausnahme der folgenden Fälle, in denen das Schließen ein einzelnen automatischen Absperrventils ausreichend ist.
- im Falle von Hochtemperaturanlagen;
- im Falle von Niedertemperaturanlagen wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
- bei jedem Anlauf der IThE oder in spezifizierten Zeitabständen für Brennergruppen wird eine System-Dichtheitsprüfung durchgeführt um sicherzustellen, dass die automatischen Absperrventile geschlossen sind, und dies darf nicht seltener als einmal pro Woche erfolgen und
- Leckgasmengen (bei voller Brennerkapazität) eines Ventils werden durch Frischluft oder Abgas auf unter 25 % der Unteren Zündgrenze verdünnt, und dies bei allen Bedingungen (maximale Leistung und Teillast des Heizsystems ebenso wie Schwankungen der Unteren Zündgrenze mit der Ofentemperatur).
Beispiele für übliche Leitungssysteme und Bauteile siehe informativer Anhang C.
Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.
Unser Hinweis zur Norm:
1) Die Erfassung von Gas- und Luftdurchfluss gestaltet sich in der Praxis schwierig. Als Hilfsgrößen zur Überwachung des Durchflusses werden die jeweiligen Drücke herangezogen. (Siehe auch 5.2.2.5.1)
2) Der Ofenbauer muss in Abhängigkeit seiner Risikobeurteilung festlegen, welches Kriterium zur Überwachung der Abgasabführung bzw. des Ofendrucks herangezogen und in das Schutzsystem eingebunden wird.
3) siehe hierzu auch
4) Störabschaltung
5) Regelabschaltung