KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.2.5.2.1 Gasmangelsicherung

Eine Gasmangelsicherung, die eine nicht ausreichende Gasströmung verhindert, muss vorgesehen werden.

Die Gasmangelsicherung muss in allen Betriebszuständen einen ausreichenden und zuverlässigen Nachweis über die Gasströmung liefern.1)

Im Falle, dass der Gasdruck einen vorgegebenen Wert unterschreitet, muss die Gasmangelsicherung einen Anlauf verhindern oder eine Sicherheitsabschaltung auslösen oder, falls keine Überwachung durch Betriebspersonal erfolgt, eine Störabschaltung (siehe 3.48) bewirken.

Diese Funktion muss den Anforderungen des Schutzsystems nach 5.7.2 und 5.7.3 entsprechen.

Gasdruckwächter müssen den Anforderungen der EN 1854 entsprechen.

 

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

 

Unser Hinweis zur Norm:

1) Eine Gas min Überwachung begrenzt die Grenzen des sicheren Betriebs auf einen Gasdruck welcher die CO-Bildung unterbindet. „Kein Gas“ ist unkritisch, gefährlich jedoch ist „zu wenig Gas“. In diesem Zustand brennt der Brenner mit kleiner Flamme und erzeugt CO. Die Gasmangelsicherung darf somit keinen zu niedrigen Schaltpunkt haben.

Wir empfehlen als Schaltpunkt einen Wert, der knapp oberhalb des minimal erforderlichen Drucks liegt (z. B. in Verbindung mit einem Gleichdruckregler: Gasdruck muss minimal über Luftdruck liegen, hierüber liegt der Schaltpunkt des Druckwächters (PZL)).

Wir empfehlen eine Störabschaltung, um ein unkontrolliertes Wiederanlaufen auszuschließen.

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