KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.2.5.2.2 Gasüberdrucksicherung

Gasüberdrucksicherungen zur Verhinderung einer zu hohen Gasströmung müssen unter allen Umständen eingebaut werden, es sei denn:

  • der Anschlussdruck der Anlage überschreitet nicht 100 mbar und
  • das Druckgefälle am Gasdruckregler beträgt weniger als 30 % des unter normalen Betriebsbedingungen bestehenden niedrigsten Regeldrucks und
  • ein Ausfall des Druckreglers führt nicht zu einer sicherheitsgefährdenden Überschreitung der Anfahr-Gasmenge und
  • die Leistung der Anlage beträgt weniger als 600 kW.

Wo Gasüberdrucksicherungen benötigt werden, muss diese im Falle, dass der Gasdruck einen vorgegebenen Wert überschreitet, einen Anlauf verhindern1) oder eine Sicherheitsabschaltung auslösen oder, falls keine Überwachung durch Betriebspersonal erfolgt, eine Störabschaltung2) bewirken.

Diese Funktion muss den Anforderungen des Schutzsystems nach 5.7.2 und 5.7.3 entsprechen.

Gasdruckwächter müssen den Anforderungen der EN 1854 entsprechen.

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

 

Unser Hinweis zur Norm:

1) Um einen ANLAUF der Anlage zu vermeiden, sollte der Druckwächter vor den Hauptabsperrventilen angeordnet sein.

2) Wir empfehlen eine Störabschaltung, um ein unkontrolliertes Wideranlaufen auszuschließen.

 

 

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