KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.5.2 Strahlheizrohrbrenner

Strahlheizrohrbrenner müssen geeignet sein und einen sicheren Betrieb ermöglichen.

Strahlheizrohrbrenner müssen so konstruiert sein, dass sie den Anforderungen für ein Schutzsystem nach 5.7.2 und 5.7.3 entsprechen.

Sie müssen:

  • aus Werkstoffen hergestellt sein, die für die thermische Leistung, Temperatur, und Ofenatmosphäre geeignet sind;
  • die Wahrscheinlichkeit minimieren, dass Verbrennungsprodukte mit der Ofenatmosphäre in Kontakt kommen.
  • mit einem Feuerungsautomaten nach 5.2.6 ausgestattet sein. Bei Temperaturen über 750 °C ist kein Feuerungsautomat notwendig, wenn eine sichere Zündung der Luft-Gas-Mischung stattfinden kann. Die Temperaturgrenze von 750 °C muss am kältesten Punkt nachgewiesen werden.
  • Falls bei Temperaturen über 750 °C prozessbedingt zusätzliche Brenner erforderlich sind, die nicht mit Feuerungsautomaten ausgerüstet sind, müssen diese durch Sicherheitsabsperrventile abgesperrt werden, die entsprechend den Anforderungen eines Schutzsystems (nach 5.7.2 und 5.7.3) gesteuert werden, das einen Brennstoffstrom erst dann zulässt, wenn die Zündtemperatur innerhalb des Strahlheizrohres mehr als 750 °C beträgt.

Bei der Konstruktion von Systemen dieser Art muss berücksichtigt werden, dass der Zündpunkt innerhalb des Strahlheizrohres liegt und die Temperatur dort merklich niedriger sein kann als die Temperatur in der Kammer, in der sich das Strahlheizrohr befindet.

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

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