KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.5.3.5.1 Flammenausfall bei Anlauf

Im Falle eines Flammenausfalls während der Sicherheitszeit muss am Brenner eine Störabschaltung erfolgen (siehe 3.48).

In bestimmten Fällen ist jedoch ein Wiederanlauf zulässig, wenn die Sicherheit der Anlage nicht vermindert ist. Die Anzahl der Wiederanläufe darf zwei nicht überschreiten.1) Die Steuerung des Wiederanlaufs/der Wiederanläufe muss durch ein Schutzsystem nach 5.7.2 und 5.7.3 erfolgen. Wenn nach diesen Wieder­anläufen kein Flammensignal gemeldet wird, muss am ausfallenden Brenner eine Störabschaltung erfolgen (siehe 3.48).Die Bedingungen und die Zeitspanne zwischen den Wiederanläufen und die Anzahl der Wiederanläufe müssen in der Betriebsanleitung angegeben werden.

Bei getakteten Feuerungen muss der Flammenausfall eines einzigen Brenners eine Sicherheitsabschaltung anstelle einer Störabschaltung bewirken. Drei aufeinander folgende Fälle von Flammenausfall müssen eine Störabschaltung bewirken. Die Gesamtanzahl der so ausgerüsteten Brenner muss, um 5.2.5.3.1 zu entsprechen, begrenzt sein (siehe 3.48). Die Anzahl der Brenner muss in der Betriebsanleitung festgelegt

5.2.5.3.5.2 Ausfall der Flamme im Betriebszustand

Erlöscht die Flamme im Betriebszustand, muss eine Störabschaltung des Brenners erfolgen (siehe 3.48).2)

In bestimmten Fällen ist jedoch eine Sicherheitsabschaltung zulässig, wenn die Sicherheit der Anlage nicht beeinträchtigt ist. Es darf nicht mehr als ein Wiederanlauf erfolgen, für den die Bedingungen in der Betriebsanleitung erläutert sein müssen. Wenn nach diesem Wiederanlauf kein Flammensignal gemeldet wird, muss eine Störabschaltung des ausfallenden Brenners erfolgen (siehe 3.48).

Die IThE muss so konstruiert sein, dass das Wiederanlaufen eines einzelnen Brennersystems ein vollständiges Wiederanlaufen einschließlich einer Vorspülung erforder­lich macht.

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

Unser Hinweis zur Norm:

1) Die Vorgängernorm hat an dieser Stelle mehr als zwei Wiederanläufe zugelassen. Bei der Auswahl von Gasfeuerungsautomaten muss hierauf Rücksicht genommen werden.

2) Die Gesamtschließzeit ist in Kapitel 5.2.5.3.4.3 mit 3 s angegeben. Ausgehend von einer Schließzeit des automatischen Absperrventils von 1 s ist beim Feuerungsautomaten eine Sicherheitszeit „in Betrieb“ von bis zu 2 s möglich. Wir empfehlen jedoch die Sicherheitszeit von 1 s (nach EN 298) einzuhalten.

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