KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.6.1 Allgemeines

Die Hauptflamme und, wenn anwendbar, die Flamme des Zündbrenners müssen mit einem Feuerungs­automaten überwacht werden.1) Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Sicherheit der Anlage nicht beeinträchtigt ist (z. B. siehe 5.2.6.2 und 5.2.6.3).

Feuerungsautomaten müssen den Anforderungen der EN 298 oder EN 125 entsprechen, wenn technisch anwendbar. Wenn es aus verfahrenstechnischen Gründen erforderlich ist, dürfen die Eigenschaften des Feuerungsautomaten von den Anforderungen der EN 298 oder EN 125 unter der Voraussetzung abweichen, dass das Sicherheits- und Zuverlässigkeitsniveau nicht vermindert ist.

Bleibt der Zündbrenner während des Hauptbrennerbetriebs in Betrieb, dann müssen Zünd- und Hauptflamme zu ihrer Überwachung mit getrennten Flammenfühlern ausgerüstet sein. Der Flammenfühler für die Hauptflamme muss so angeordnet sein, dass er unter keinen Umständen die Zündflamme wahrnimmt. In dem Fall, dass der Zündbrenner die Hauptflamme unter allen Umständen zündet, ist es ausreichend, nur die Zündflamme zu überwachen, vorausgesetzt, die Strömungsmenge dieses Zündbrenners wird durch ein Schutzsystem nach 5.7.2 und 5.7.3 überprüft (z. B. Schalter für den Mindest‑Gasdruck).2)

Wenn Zünd- und Hauptbrenner mit je einem eigenen Flammenfühler ausgerüstet sind, darf die Zündflamme das Signal des Flammenfühlers der Hauptflamme nicht beeinflussen.

Wird die Zündflamme während des Hauptbrennerbetriebs gelöscht, kann ein einziger Flammenfühler ausreichend sein.

Wo eingesetzt, dürfen Flammenfühler nicht auf unbeabsichtigte Einstrahlung ansprechen.

Wenn gefordert wird, dass ein Brenner im Dauerbetrieb mehr als 24 h zu betreiben ist, muss der Feuerungs­automat für den Dauerbetrieb hergestellt sein.3)

Der Nachweis einer Flamme, wenn keine Flamme vorhanden sein sollte oder ein Fehler im Feuerungs­automaten oder im Schutzsystem (nach 5.7.2 und 5.7.3) muss eine Störabschaltung (siehe 3.48) auslösen.

Bei manueller Prüfung des Feuerungsautomaten müssen die bei einer Fehlfunktion einzuhaltenden Verfahrensschritte in der Betriebsanleitung erläutert sein.

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

 

Unser Hinweis zur Norm:

1) Bei Zünd-Hauptbrennerkombinationen müssen sowohl Zünd- als auch Hauptbrenner mit einem Feuerungsautomaten überwacht werden.

2) Wir empfehlen immer eine Zünd-Hauptbrennerüberwachung, wenn ein Zünden des Hauptbrenners unter allen Betriebsbedingungen nicht gewährleistet werden kann.

3) Die Normenanforderungen haben sich hier verschärft gegenüber der Vorgängerversion. Ein Prüfintervall „1x pro Woche“ ist nicht mehr zulässig.

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