KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.6.4 Feuerungsautomaten für Brenner, die im Freien brennen

Jeder im Freien brennende Brenner mit einer Wärmeleistung über 70 kW muss mit einem Feuerungs­automaten ausgerüstet sein, der, wenn technisch anwendbar, EN 298 oder EN 125 entsprechen muss.

Überschreitet die Wärmeleistung des Brenners 70 kW nicht, so darf die Flammenüberwachung durch geschultes Personal erfolgen, wenn dieses die Flamme von seinem Arbeitsplatz aus wahrnehmen kann.

Wenn die Flamme nicht ständig vom Arbeitsplatz aus überwacht werden kann, muss ein Feuerungsautomat eingesetzt sein, der, wenn technisch anwendbar, EN 298 oder EN 125 entspricht.

Bei Anlagen mit mehreren — jedoch nicht EIN/AUS-gesteuerten — Brennern ist kein Feuerungsautomat erforderlich, wenn die Brenner so zueinander angeordnet sind, dass die Flamme eines in Betrieb befindlichen Brenners einen benachbarten Brenner im Fall des Erlöschens seiner Flamme sicher wieder zündet.1) In diesem Fall muss jedoch mindestens ein Brenner mit einer automatischen Wiederzündeinrichtung oder mit einem überwachten Zündbrenner mit Dauerbetrieb ausgerüstet sein, der so konstruiert und ausgeführt ist, dass ein Ausfall dieses Zündbrenners oder der automatischen Wiederzündeinrichtung eine Sicherheitsabschaltung aller Brenner bewirkt.

Wenn es die Produktion erfordert und gestattet, darf die Flammenüberwachungsfunktion durch eine von der Norm für Feuerungsautomaten abweichende Sicherheitseinrichtung wahrgenommen werden, wenn diese eine automatische Brennerabschaltung bewirken kann. Jede derartige Einrichtung muss so konstruiert und ausgeführt sein, dass sie im Fall einer Sicherheitsabschaltung einen Alarm auslöst. Die erforderlichen Maßnahmen nach einem Flammenrückschlag müssen in der Betriebsanleitung beschrieben sein.

Wenn es der Prozess erfordert (z. B. Chargenverlust bei Störabschaltung (siehe 3.48)) und die Leistung jedes einzelnen Brenners niedriger als 100 kW ist, darf in Anlagen mit mehreren Brennern die Funktion der Störabschaltung unter der Voraussetzung durch ein akustisches und optisches Warnsignal ersetzt werden, dass das Personal innerhalb einer Zeit reagieren kann, die in der Betriebsanleitung festzulegen ist.

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

 

Unser Hinweis zur Norm:

1) Diese Vorgehensweise sollte aus unserer Sicht nur bei Lang- oder Flächenbrennern angewandt werden und nur dann, wenn die Brenner an dem der Zündquelle entgegen gesetzten Brenner-Ende überwacht werden (siehe auch 5.2.5.3.4.3.)
Für alle anderen Anwendungen empfehlen wir die separate Überwachung jedes einzelnen Brenners.

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