KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.1.15 Unterbrechung von vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen

Beim Anlaufen oder während des Betriebs des Brenners ist es nicht zulässig, zwingend vorgeschriebene sicherheitsrelevante Bauteile (z. B. Druckschalter, Druckentlastungsventile, …) von der zu schützenden Anlage abzutrennen. Falls Absperreinrichtungen zwischen sicherheitsrelevanten Einrichtungen und den Hauptleitungen erforderlich sind und eingebaut werden, müssen sie während des Betriebs der Anlage durch geeignete Einrichtungen (z. B. manuelle Arretierung, …) in der Offenstellung fixiert werden.1) Der Betrieb mit nicht vollständig geöffneten Absperreinrichtungen ist unzulässig.

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

 

Unser Hinweis zur Norm:

1) Wir empfehlen, den Hebel des Kugelhahns zu entfernen und wenn möglich abzuschließen.

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