KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK
5.2.1.5 Biegsame Leitungen und Kupplungen
Biegsame Leitungen müssen den allgemeinen Anforderungen nach 5.2.1.1 entsprechen und sie müssen:
- so kurz wie möglich sein;
- für die höchste und für die niedrigste Betriebstemperatur geeignet sein;
- bei der höchsten und bei der niedrigsten Betriebstemperatur für das 1,5fache des höchsten Betriebsdruckes, mindestens jedoch 150 mbar, geeignet sein;
- über ein ihnen in Strömungsrichtung vorgeschaltetes, direkt zugängliches Absperrventil verfügen;
- so befestigt sein, dass Verdrehen, Zurückfedern und Beschädigung vermieden werden;
- mit Anschlussstutzen ausgerüstet sein, die Bestandteil der Leitung sind;
- aus einem geeigneten, für die jeweilige Anwendung ausgewählten metallischen und/oder nicht-metallischen Werkstoff bestehen, der gegen einfache Beschädigungen beständig ist.
Kupplungen für abnehmbare Ausrüstungen müssen eine gasdichte Verbindung zu der Ausrüstung sicherstellen, die verbunden und abgetrennt wird.
Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.