KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.2.7 Zündsystem

Wird das Gas zur Versorgung des Zündbrenners in Strömungsrichtung vor dem Gasdruckregler des/der Hauptbrenner(s) entnommen, so muss der Zündbrenner mit einem geeigneten Gasdruckregler nach 5.2.2.4 ausgerüstet sein.

Der/Die Zündbrenner müssen hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen wie Hauptbrenner nach Absatz 5.2.2.1, 5.2.2.2, 5.2.2.3, 5.2.2.4 und 5.2.2.5 ausgerüstet sein.

Bei automatisch betriebenen Anlagen muss die Direkt-Zündeinrichtung oder die Kombination von Zündeinrichtung und Zündbrenner integrierter Bestandteil des Hauptbrennersystems sein.

Bei handgesteuerten Einrichtungen darf die Zündeinrichtung nur auf eine eindeutige und auf solche Weise am Hauptbrenner montiert werden können, dass sie zu dem zu zündenden Brenner eine feste Stellung einnimmt.

Zündbrenner müssen so konstruiert und angeordnet sein, dass die Zündflamme unter allen Betriebsbedingungen stabil und in einer die Hauptflamme zündenden Form brennt.

Die Zündeinrichtung muss zuverlässig und von ausreichender Leistung sein, um eine verzögerungsfreie, geräuscharme und sanfte Zündung zu erhalten.

Für ortsbewegliche Zündbrenner oder Zündeinrichtungen gilt:

  • Es ist erforderlich, dass der Zündbrenner oder die Zündeinrichtung nur in einer bestimmten Weise angeordnet werden kann. Falls erforderlich, muss die richtige Lage überwacht werden;
  • die Anschlüsse für Brennstoff, Luft und Zündenergie müssen so konstruiert sein, dass ohne Verwechslungsmöglichkeit der Anschlüsse eine zuverlässige Verbindung entsteht.

 

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

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