KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.5.3.2 Anfahrbrennstoffmenge

Die während des Anlaufs des Brenners/der Brenner freigesetzte Energie muss begrenzt sein, damit die Druckspitze von der Zündung keinerlei Schäden an der IThE verursachen kann(siehe Tabelle 3).

Die Anfahrbrennstoffmenge muss durch ein Schutzsystem nach 5.7.2 und 5.7.3 gesteuert werden.

Brenner mit einer Feuerungswärmeleistung über 70 kW, die von Hand (z. B. durch eine Zündlanze) gezündet werden, müssen mit einer Anfahrgasmengenbegrenzung ausgerüstet sein.

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

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