KST – KROMSCHRÖDER SYSTEMTECHNIK

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5.2.6.3 Hochtemperaturanlagen

Während des Anfahrvorganges, solange die Wandtemperatur unter 750 °C 1) liegt, muss eine Flammenüber­wachung entweder durch einen Feuerungsautomaten oder durch den Bediener erfolgen.

Alle Feuerungsautomaten müssen den Anforderungen von 5.2.6.1 entsprechen.

Während der Anheizzeit darf anstelle von Feuerungsautomaten Personal nur eingesetzt werden, wenn es unverzüglich steuernd eingreifen kann. Das Vorgehen bei Überwachungen muss in der Betriebsanleitung angegeben sein.

Ist eine IThE so konstruiert und ausgeführt, dass bei Flammenausfall die Wandtemperatur ihres Nutzraumes innerhalb einer Stunde unter 750 °C sinken kann, dann muss sie mit einer akustischen und optischen Warneinrichtung ausgerüstet sein. Die erforderlichen Maßnahmen nach einem Flammenrückschlag müssen in der Betriebsanleitung beschrieben sein.

Bei einer automatischen Umschaltung muss für den Schaltpunkt eine Temperatur angewendet werden, die nicht weniger als 750 °C beträgt. Diese Funktion muss die Anforderungen an Sicherheitssysteme nach 5.7.2 und 5.7.3 erfüllen.

ANMERKUNG      In 5.2.5.2 werden zusätzlich Informationen für Strahlheizrohrbrennersysteme genannt.

 


Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

 

Unser Hinweis zur Norm:

1) Der Sicherheitstemperaturwächter (STW) muss an der kältesten Stelle des Ofens platziert werden. Der Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) muss an der wärmsten Stelle des Ofens platziert werden.

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